Diese Begriffe hat jeder schon mal gehört oder verwendet, aber was bedeuten sie im juristischen Sinne? Wenn das so einfach wäre mit dem Erbrecht, dann könnte es jeder!
Klarheit bei diesen und damit zusammenhängenden Fragen schaffte am 22. Mai 2025 im Konferenzraum im „Lengenfelder Hof“ der Reichenbacher Notar Martin Wittig. In einem fundierten Vortrag klärte er auf über die gesetzliche Erbfolge, die Verfügung von Todes wegen, die Gesamtrechtsnachfolge, über Vollmachten und Vermächtnisse. Praktische Tipps zur Anfertigung und zur Aufbewahrung eines Testament fehlten ebenso wenig wie Kostenfragen und die Hinweise auf die Wirkung einer Patientenverfügung sowie darauf, dass Schenken und Vererben steuerlich gleichgestellt sind.
Es blieb am Ende noch Zeit, um Fragen zu stellen, die, sofern das allgemeingültig möglich war, kurz und präzise beantwortet wurden. Bestimmte Situationen Vollmachten und Verfügungen betreffend sind allerdings nur im Einzelfall sicher zu klären – und dafür steht Notar Wittig natürlich bereit.
Vielen Dank für die nützliche Hilfestellung, die bestimmt für manchen der Anstoß war, die Regelung seines Nachlasses zu überprüfen bzw. nun endlich in Angriff zu nehmen.
Christian Hascher